Abrechnung / Bezahlung
Die erbrachten Leistungen sind am Tag der Leistungserbringung oder (nach stationärem Aufenthalt) spätestens am Tag der Abholung zu bezahlen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Barzahlung und Zahlung per EC-Cash.
Durch Ihren Auftrag zur Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres gehen Sie mit uns ein Vertragsverhältnis ein, welches nach dem deutschen Recht als Werksvertrag bezeichnet wird. Wir sind durch dieses Vertragsverhältnis, wie auch in der Humanmedizin, dazu verpflichtet eine Behandlung nach allen Regeln der Kunst durchzuführen.
Leider können wir, trotz aller Bemühungen und Sorgfalt, keine Garantie auf den Erfolg einer Therapie geben. Während unserer Beratungsgespräche weisen wir Sie auf die Erfolgsraten, Nebenwirkungen und die möglichen Komplikationen der jeweiligen Therapie/Behandlung hin.
Die Tierärztliche Gebührenordnung (GOT) sieht vor, dass neben den erbrachten tiermedizinischen Leistungen auch Verbrauchsmaterialien, Medikamente und die Nutzung aufwendiger Apparate (§4) in Rechnung gestellt werden dürfen. Die erbrachten Leistungen können gestaffelt nach dem einfachen bis dreifachen Satz abgerechnet werden, je nach Aufwand, personeller Besetzung und Qualifikation in der Praxis.
Nach einer abgeschlossen Untersuchung und Behandlung stellen wir Ihnen die erbrachten Leistungen, das Verbrauchsmaterial und die Medikamente in Rechnung. Auf den von uns erstellten Rechnungen und Quittungen sind die erbrachten Leistungen, sowie die Summen der angewandten und abgegebenen Medikamente und der Verbrauchsmaterialien aufgeführt.
Sollten Sie weitere Fragen zur Abrechnung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Beratung per Telefon oder E-Mail
Wir können nur sehr allgemeine Fragen am Telefon beantworten. Detailfragen zu Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten, sowie über Operationen, Risiken und Kosten können nur ausführlich in der Praxis besprochen werden.
„Ferndiagnosen“ können sehr gefährlich sein. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir diese weder geben können noch dürfen.
Nach einer OP
In den meisten Fällen können Sie Ihr Tier nach einem operativen Eingriff am gleichen Tag wieder abholen. Eine stationäre Betreuung über Nacht ist in der Regel nicht notwendig. Je nach Krankheitsbild und Narkoseverlauf muss dies jedoch individuell im Sinne Ihres Tieres entschieden werden.
In der telefonischen Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt wird dies nach der Operation besprochen.